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WICHTIG Die Krankheit und die Impfung
- zwei ganz grundlegende Aufklärungsbeiträge von Professor Stefan Hockertz - ein absolutes
Muss für Verständnis, Erkenntnis und weiteren Umgang |
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UN Zivilpakt: https://www.zivilpakt.de/internationaler-pakt-ueber-buergerliche-und-politische-rechte-355/
vom 16.12.1966, ratifiziert: 17.12. 1973 Gemäß Art. 19
Abs. 4 GG steht jedem,
der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg
offen. Dies gilt nicht nur für Verletzungen der Grundrechte,
sondern für alle in der deutschen Rechtsordnung geschützten Rechte. Somit
erfasst die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG auch Fälle, in denen der
Staat unmittelbar wirksame internationale Menschenrechtsnormen verletzt, die
gemäß Art. 59
Abs. 2 GG bzw. Art. 25
GG (Völkerrechtsklausel) Bestandteil des
innerstaatlichen Rechts sind. Der
deutsche Rechtsanwender ist über Art. 20
Abs. 3 GG („die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden“)
an die transformierten Vorschriften des Völkerrechts gebunden. |
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Offizielle Dokumente mit erschreckenden Inhalten |
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NEU: Der Maßnahmenkatalog als
Ergänzung des "Panikpapiers" |
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Das
"Panikpapier" der Bundesregierung (Innenministerium) |
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Aufgedeckte
Absprachen im RKI - Interna - z.T. geschwärzt |
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Covid-Impfstoff Liefervertrag Moderna |
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Covid-Impfstoff Liefervertrag Pfitzer
(Albanien) |
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Covid-Impfstoff Liefervertrag BionTech (EU) |
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Antwort
auf Anfrage zum "Panikpapier" |
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Neues
"Pandemiegesetz" der BRD |
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Thesenpapier
einer anderen Sichtweise |
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Krankenhausdaten
(Statistisches Bundesamt) |
Grunddaten-Krankenhäuser |
Ständig aktualisierte Daten offiziell mitgeteilter
Nebenwirkungen der Impfung (EMA / PEI / VAERS) |
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Grunddaten-krankenhäuser (siehe Seiten 7 & 8) |
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Wichtige Informationen - Schluss mit dem Irrsinn: Bitte die
offiziellen Daten nicht wegignorieren ! Die EU
hat 4.1 Milliarden Impfstoffdosen bestellt - für 350 Millionen Einwohner ! |
https://reitschuster.de/post/corona-impfung-43-mal-toedlicher-als-grippeimpfung/ |
Diese
Regierung (und andere) zerstören unsere Zivilisation zugunsten von
Heuschrecken - DAS SIND FAKTEN ! |
https://reitschuster.de/post/ausufernde-gesundheitskosten-enteignung-mit-ansage/ |
Die Vorbereitung als Comic-Heft aus dem Jahr 2011 im Auftrag der EU |
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Das
höchste Deutsche Gericht ist zwar mit allen notwendigen Informationen
versorgt - zum Glück für unsere Regierenden werden diese höchstrichterlichen
Informationen allerdings nicht in den Entscheidungsprozess einbezogen, da die
leider wesentlich schlechter informierten Anwälte der Kläger nicht
entsprechend argumentieren. Es ist
zwar dem Laien unverständlich, wenn ein Gericht Kenntnis von Betrug hat,
diesen aber nicht verfolgt, da er vom Kläger nicht so benannt wurde -
grundsätzlich ist das allerdings möglich und auch zu erwarten. Dieses
Procedere praktiziert das Bundesverfassungsgerichts aus Sturheit und Angst,
aus Dickköpfigkeit und Abhängigkeit mit wenigen Ausnahmen schon immer so und
überlässt es - sich abwartend zurücklehnend - den Anwälten der Klägerseite, Argumentationsfehler
zu produzieren, Nachweise einfach nicht zu finden, mit einer antrainierten
Borniertheit zu übersehen und somit gar nicht in das Verfahren zu integrieren. Es ist in
erster Linie also ein Versagen der Anwaltschaft und weniger ein juristisches
Versagen der Richter (ein moralisches schon), wenn solch erbärmliche Urteile
gefällt werden und ein "Gesetz" als verfassungsgemäß eingestuft
wird, bei dem die Voraussetzungen für die gesetzlichen Maßnahmen keinerlei
Rolle spielen. Auf diese
Weise kann quasi faktenfrei entschieden werden. Ein
Obduktionsverbot zur Verifizierung von Todesursachen wird damit akzeptierter
Bestandteil des Procedere ebenso wie die Tatsache, Inzidenzen mit einfachsten
Mitteln nach Belieben manipulieren zu können, indem der verwendete Test je
nach Bedarf lediglich minimal aufgebauscht werden muss, um die 2 bis 3 -
fache Menge an positiven Ergebnissen zu liefern - und das auch noch ohne die
eigentlich erforderlichen Angaben über die Art der Testauswertung zu dokumentieren. Obwohl
mit diesen Einschränkungen weder die Zahl der Infizierten noch die Zahl der
Verstorbenen nicht einmal ansatzweise verifizierbar ist, wird die Verwendung
der fälschlich erhobenen Zahlen damit legitimiert. Es spielt
dann ebenfalls keine Rolle, dass Behandlungen der Krankheit untersagt sind,
Behandlungen, die nachweislich Krankenhauseinweisungen um mehr als die Hälfte
reduzieren, den Großteil schwerer Erkrankungen verhindern und mögliche
Todesfälle auf ein Minimum senken. Das wäre ja auch nicht im Sinne des
beklagten Gesetzes, denn dieses verlangt das Nichtvorhandensein respektive
die Unwirksamkeit von alternativen Behandlungsmethoden. Unterstütz
wird dieses Vorgehen auch noch von den Krankenkassen, die durch einfache
Verweigerung der Kostenübernahme für Behandlungsmethoden einen Fakt schaffen:
Die Kasse zahlt nur, was hilft, zahlt die Kasse nicht, hilft es auch nicht. So werden
z.B. nicht einmal die Kosten für eine Vitamin D
- Prophylaxe übernommen - eine extrem harmlose aber äußerst wirksame Methode
zu Reduzierung von eventuellen schweren Krankheitsverläufen. Es spielt
daher in der Urteilsbegründung ebenfalls keine Rolle, wenn die
Beurteilungsparameter in einer angespannten Situation - quasi wütend - verändert,
die mathematischen Formeln zur Gefahrenabschätzung aber unverändert
beibehalten werden. Eigentlich muss klar sein, dass bei einer - gewollten -
Reduktion von 1/3 der zur Verfügung stehenden Behandlungskapazitäten selbst
abnehmende Belegungszahlen immer noch zu einer - lediglich statistischen -
Erhöhung von Belegungsinzidenzen führen. Dieses
galt auch schon in der Anfangszeit, als die Anzahl der Tests mal so eben um
den Faktor 100 erhöht wurde, dieses (heimliche) Procedere aber den erzielten und
medial verbreiteten Ergebnissen nicht zu entnehmen war. Letztlich
ist es also auch völlig egal, dass die verordneten Maßnahmen zu keiner Zeit
einen nachweislichen Effekt hervorgerufen haben - siehe deren Kopplung an den
R-Wert, die Maskenpflicht, die Bevölkerungsinzidenz, die Belegungsinzidenz,
die Impfung, die Zweitimpfung, die Drittimpfung und noch "egaler" sind die gravierenden und bis zu 200 Mal
häufiger auftretenden massiven Nebenwirkungen der zuletzt angeführten
Maßnahmen. * Das
Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von
nationaler Tragweite vom 22. April https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html Leitsätze
zum Gerichtsbeschluss: 1 BvR 781/21, 1 BvR 889/21, 1 BvR 860/21, 1 BvR 854/21, 1 BvR
820/21, 1 BvR 805/21, 1 BvR 798/21 |
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